Im Zeitraum von 28.01.2023 bis 02.02.2023 wurde zu unterschiedlichen relevanten Zeiten auf mehreren Wirtschaftswegen in Freinsheim, das dort geltende Durchfahrtsverbot überwacht. Insgesamt wurden an den 4 Tagen, insgesamt 9 Fahrzeugführer festgestellt die die Wirtschaftswege verbotswidrig befuhren. Diese müssen nun mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen. Während der Kontrollmaßnahmen konnten mehrere Verkehrsteilnehmer beobachtet werden, die aufgrund der Präsenz der Streife wendeten und zurückfuhren. Die Polizei bittet hier die Verkehrsteilnehmer sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten, da es ansonsten auf den engen Wirtschaftswegen zu Gefahrensituationen für Fußgänger und Radfahrer kommen kann. Auch gingen bei der Polizei mehrere Meldungen ein, dass Verkehrsteilnehmer die Absperrungen an der Bahnunterführung zur Seite geschoben hätten. Nach Rücksprache mit der zuständigen Bahn-AG wird von dort die Aufstellung von Absperrungen aus Beton geprüft. Die Entfernung einer verkehrsrechtlich angeordneten Absperrung kann den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verwirklichen und je nach Einzelfall ein Geld- bzw. Haftstrafe als Folge haben.
Der Böse tut, wovon der Brave immer nur Träumt. Admin President Biker Gruppe 62 Freinsheimer Bruderschaft