Am 13.02.2023 gegen 09:30 Uhr konnte durch eine Streifenbesatzung festgestellt werden, dass bislang unbekannte Verkehrsteilnehmer erneut die Absperrung in der Bahnhofstraße an der dortigen Bahnunterführung zur Seite geschoben hatten. Die Polizei weist darauf hin, dass die Entfernung einer verkehrsrechtlich angeordneten Absperrung den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verwirklichen und je nach Einzelfall ein Geld- bzw. Haftstrafe als Folge haben kann.
Der Böse tut, wovon der Brave immer nur Träumt. Admin President Biker Gruppe 62 Freinsheimer Bruderschaft