Der Bremer Ableger der Rocker-Gruppierung ist seit zehn Jahren verboten. Dagegen hatte ein ehemaliges Mitglied erneut in mehreren Instanzen geklagt – ohne Erfolg. Die Bremer Hells Angels sind mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Ein ehemaliges Mitglied der Rocker-Gruppierung hatte in mehreren Instanzen gegen das Verbot des Bremer Ablegers der Hells Angels aus dem Jahr 2013 geklagt.
Innensenator: Anhänger sind äußerst brutal Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte die Klage zuletzt im vergangenen Jahr als unzulässig abgewiesen. Auch die obersten Verwaltungsrichter sahen jetzt keinen Verfahrensfehler und haben die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) begrüßte die Entscheidung.
Der Gerichtsbeschluss ist deutlich und bestätigt unsere Verbotsverfügung von 2013 erneut. Dennoch werden wir weiterhin aufmerksam bleiben. Der Verein sei zwar verboten, die Anhänger der Rocker-Gruppierung seien aber noch da. Ihr Verhalten zeige äußerste Brutalität, betonte Mäurer.
Der Böse tut, wovon der Brave immer nur Träumt. Admin President Biker Gruppe 62 Freinsheimer Bruderschaft