Am vergangenen Donnerstag kam es gegen 16:00 Uhr in der Otto-Fliesen-Straße in Grünstadt zu einer Verkehrskontrolle, weil ein 68-jähriger Autofahrer zu schnell gefahren war. Dies teilte die Polizei in Grünstadt mit. Während der Kontrolle stellten die Polizisten eine unerlaubte Installation eines Handmikrofons fest, welches verschiedene Töne abspielt – darunter das Martinshorn.
Den 68-Jährigen erwartet ein Bußgeldverfahren wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis des Autos, da der Mann sein Fahrzeug durch die Installation ohne Genehmigung technisch verändert hat, sowie eines Verstoßes gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der 68-jährige Fahrer muss die vorgenommene Installation nun zurückbauen, sonst droht ihm die Stilllegung des Autos. Ob er das Martinshorn in der Vergangenheit genutzt hatte, um sich im Verkehr einen Vorteil zu verschaffen, ist nicht bekannt.
Die Polizei stellt klar: Die Nutzung des Einsatzhorns in Verbindung mit Blaulicht ist ausschließlich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbehalten, deren Aufgabe die Gefahrenabwehr ist. Die unberechtigte Nutzung solcher Warn- und Signaltöne im Straßenverkehr steht unter Strafe. Auch sämtliche Melodiehupen sind demnach verboten.