Am 03.02.2021 führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit vom 15:00 Uhr - 20:30 Uhr auf der B 9, Gemarkung Speyer, in Fahrtrichtung Germersheim, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Von den 4766 gemessenen Fahrzeugen waren 307 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (120 km/h) zu beanstanden - dies entspricht einer Beanstandungsquote von 6,4 %.
Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer aus Germersheim, der mit seinem Mercedes die zulässige Geschwindigkeit um 128 km/h überschritt! Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 221 km/h. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 1200,- EUR, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Auf 27 weitere Fahrzeugführer kommt jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70,- EUR zu und sie müssen mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen; 3 von ihnen auch mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat. In 279 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden.
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