Tante erstochen: Verdächtiger kommt in Psychiatrie.
In einer psychiatrischen Klinik wird der 31-jährige Schifferstadter untergebracht, der am Mittwochabend seine 60-jährige Tante erstochen haben soll. Das hat ein Richter am Freitagvormittag entschieden. Nach Angaben der für den Fall zuständigen Staatsanwaltschaft in Frankenthal haben die beteiligten Juristen ebenso wie die ermittelnden Polizisten den Eindruck, dass der Verdächtige bei der Tat nicht schuldfähig gewesen sein dürfte. Von einem Psychiater begutachtet worden ist der Mann aber noch nicht. Tödliche Hals-Verletzung
Den Ermittlungen zufolge hat er nach einem Streit seine Tante mit einem Messer tödlich am Hals verletzt und auch seine Mutter verwundet. Die Polizei hatte anschließend stundenlang nach ihm gefahndet und dazu auch Spezialkräfte nach Schifferstadt geschickt. Am Donnerstagvormittag haben ihn Beamte dann gefasst, nachdem ein Zeuge den 31-Jährigen erspäht und sie alarmiert hatte.
Wieso die Vermittler vermuten, dass der 31-Jährige auch seine Mutter nicht nur verletzen, sondern umbringen wollte, steht hier.
Ein total beschädigtes Auto und gleich mehrere Strafanzeigen – so lautet die Bilanz einer beabsichtigten Verkehrskontrolle in der Nacht von Freitag auf Samstag in der Neustadter Innenstadt. Wie die Polizei berichtet, wollte eine Zivilstreife gegen 1 Uhr den Insassen eines Wagens in der Martin-Luther-Straße kontrollieren. Statt anzuhalten, trat der Fahrer aufs Gaspedal. Laut Polizei führte die anschließende Verfolgung über mehrere Straßen durch die Innenstadt. Fahrer unter Drogeneinfluss
Beim Abbiegen von der Friedrich-Ebert-Straße in die Neumayerstraße verlor der erst 16 Jahre alte Fahrer die Kontrolle über den VW Golf und kollidierte mit einer Treppe. Durch den Zusammenstoß wurde das Auto so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit war. Ein Beifahrer versuchte noch zu flüchten, konnte jedoch vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.
Bei der weiteren Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass der Wagen nicht zum Verkehr zugelassen war. Die an dem Golf angebrachten Kennzeichen waren zuvor in Lambrecht entwendet worden. Außerdem fanden die Beamten Betäubungsmittel. Da der 16-jährige Fahrer unter Drogeneinfluss stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Anschließend wurde er an einen Erziehungsberechtigten übergeben.
Die kritische Betrachtung des Starts in die Motorradsaison in unserem Artikel „Blut und Wasser geschwitzt“ treibt die Leser weiter um. Die Positionen stehen sich dabei diametral entgegen. Hier weitere Zuschriften.
Wir laden Herrn Mai (der einen Leserbrief verfasst hatte) ein, einen sonnigen Samstag oder Sonntag bei uns zu verbringen. Gefühlt ist jedes zweite Motorrad lauter, als es sein darf und so wird jeder Schönwettertag zur Farce, weil man sich nicht mehr draußen aufhalten will. Auch würde uns interessieren, ob Herr Mai weiterhin „jedes Motorrad genießt, das ihm vor die Ohren kommt“, wenn er dauerhaft hier wohnen müsste.
Thomas Schön
Ja, der Biker – der Dolch in der Brust eines jeden Autofahrers sowie auch des lustvollen Waldwanderers! Der Biker, der Böse. Suggeriert wird, dass es nur DEN Biker gibt – nämlich den von Natur aus lauten, fahrgefährlichen und immer zu schnellen. Solch einen redaktionellen Fauxpas hattet ihr bereits im vergangenen Jahr zum Thema Mountainbiken im Wald los gelassen. Wollt ihr absichtlich polarisieren, aufwiegeln? (...) Ich habe sie nie gezählt, aber wie viele Motorradler ziehen die B48 hinauf, ohne zu krawallen, numerisch im Unterschied zu der Zahl der Krawallos? (...) Geschwindigkeitskontrollen sowie technische Checks sind Sache der Polizei und der kommunalen Politik, auch seitens der RHEINPFALZ entsprechend einzufordern. Dabei fielen die Extremos auf und würden dem Straßenverkehr hoffentlich zügig entzogen. (...) Bei solchen Überprüfungen würden übrigens auch die extremophilen Autohalter heraus gefiltert – ja ja, die gibt es auch! Ich bin übrigens seit beinahe 40 Jahren selbst Biker und wohne in unmittelbarer Nähe zum Anstieg der B48. Mein Wunsch wäre es, die vielleicht fünf Prozent Chaoten heraus zu sortieren und dem Rest die Leidenschaft für ein tolles Hobby zu gönnen.
Der Einstieg in die Motorradsaison war so gnadenlos und infernalisch wie jedes Jahr. Als Einwohner der Ortsmitte von Frankenstein ruiniert uns der „Freizeitspaß“ der Motorradbegeisterten praktisch jeden Sonntag bis Ende Oktober und verkehrt einen Aufenthalt auf der Terrasse oder im Garten von Erholung zum Ärgernis, ja zur Qual. (...) Der Lärmterror der Motorräder an jedem Wochenende fährt unsere Lebensqualität in Grund und Boden. Dieser Missstand ist seit Jahrzehnten bekannt – aber der Spaß derer, die ihre Erholung bei 110 Dezibel und mehr suchen, wird höher veranschlagt als die Gesundheit jener, die diesen Attacken wehrlos ausgesetzt sind. Und die Lautstärke der Maschinen nimmt seit Jahren zu, nicht ab! Allen Zweiflern biete ich an, an einem sonnigen Sonntag vier oder fünf Stunden auf unserer Terrasse zuzubringen – ohne Oropax!
Corona schränkt uns ein – an allen Ecken und Enden. Der einzige Freiraum, der sich noch für Freizeitaktivitäten jenseits der eigenen vier Wände bietet, ist die Natur. Doch da es jetzt alle dorthin zieht, kann es zu Konflikten kommen – wenn unterschiedliche Interessen aufeinander prallen und es an gegenseitiger Rücksichtnahme fehlt.
Wie am vergangenen Wochenende. Als sich nach langen tristen Wochen im winterlichöden Lockdown endlich, endlich die warme Frühlingssonne zeigte und alle Menschen geradezu magisch nach draußen lockte, waren Wanderer, Radler und Autofahrer im Pfälzerwald auf einmal nicht mehr unter sich. Auch die Biker holten natürlich ihre Maschinen aus der Garage und starteten zur ersten Tour der Saison. Verständlich! Ich selbst wie wohl auch die wenigsten Menschen haben etwas gegen den Motorradfahrer, der allein oder in der Gruppe mit angemessenem Tempo und der Situation angepasster Fahrweise die Kurven im Pfälzerwald genießt. Jedem Tierchen sein Pläsierchen! Und die meisten von uns haben ja schließlich auch einen motorisierten Untersatz. Halsbrecherische Rekordjagd muss nicht sein
Aber es kommt eben darauf an, was man damit macht! Wenn das Hobby des einen alle anderen vor Ort gefährdet, ist Schluss mit lustig! Geschwindigkeitsjunkies, die sich auf PS-starken Rennmaschinen oder sogenannten Streetfightern (!) austoben, auf Rekordjagd halsbrecherisch von A nach B durch die Gegend heizen, „störenden“ Autos ungeduldig drängelnd im Kofferraum sitzen, sie in Kurven überholen oder ihnen dort in Schräglage entgegen kommen, alle anderen Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen und bremsen zwingen und dabei noch einen Heidenlärm machen, solche Biker haben auf normalen Straßen nichts verloren!
Natürlich, diese Rowdys sind ganz sicher die Ausnahme, aber sie sind auch kein Einzelfall, wie die vielen Zuschriften von Lesern beweisen, die genau solche Erlebnisse schildern. Diese Egomanen, die nur den eigenen Spaß im Sinn haben, andere dabei gefährden, gehören aus dem Verkehr gezogen. Sie schädigen im Übrigen auch das Image der Motorradfahrer-Gemeinde als solche, die freilich für diese schwarzen Schafe nichts kann. Autorennen gehören auch nicht auf die Straße
Aber dass viele Menschen in der Region bestimmte Strecken am Wochenende bei gutem Wetter schon meiden, ist ein Unding. Daher ist es gut, aber durchaus noch ausbaufähig, wenn die Polizei diese Routen und deren Ausweichstrecken verstärkt kontrolliert. Sollten dabei auch Raser auf vier Rädern erwischt werden, gut so. Denn Autorennen gehören ebenso wie Motorradrennen höchstens auf den Nürburgring, aber nicht in den Pfälzerwald.
Noch ein Wort zum Lärm, den manche Maschine durch Tuning oder gezielt durch die Fahrweise ihres Besitzers im Übermaß erzeugt: Für den Biker mag es Musik in den Ohren sein, wenn das Motorrad so richtig röhrt oder knallt. Für alle anderen, vor allem für viele Menschen, die an Biker-Routen wie Frankenstein oder Hochspeyer leben, ist es schlicht eine unerträgliche Lärmbelästigung. Wer ignoriert, dass andere Menschen den Sonntagnachmittag in Ruhe im Garten verbringen wollen, handelt schlicht rücksichtslos. Ich kann ja auch nicht mit meinem Pkw mit kaputtem Auspuff durch die Gegend fahren, nur weil mir der Sound meines Wagens so besser gefällt. Oder meine Lieblingsmusik bis zum Anschlag aufdrehen, weil ich die eben gut finde und mir egal ist, was andere davon halten ... Alle ein wenig Rücksicht nehmen
Um die Mitmenschen vor solchen Egotrips zu schützen, gibt es im normalen Leben vielerlei Vorschriften. Auch bei Motorrädern wäre mal der Gesetzgeber gefragt. Doch CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer hat eine Initiative des Bundesrats, der die Geräuschemissionen für alle neuen Motorräder auf maximal 80 Dezibel begrenzen wollte, 2020 abgelehnt.
Bleibt zum Start der Motorrad-, Wander- und Radfahrsaison also erst mal nur der Appell an die Einsicht: Wir haben das große Glück, in einer wunderschönen Gegend zu leben. Ein jeder findet hier den Raum, um seinen Vorlieben zu frönen, sei es auf dem Bike, dem Rad oder zu Fuß. Wenn wir nur alle ein wenig Rücksicht nehmen und unsere Bedürfnisse nicht über die der anderen stellen, dann ist die Zeit draußen in der Natur auch für alle ein Genuss.
Und wer lechzt in Zeiten von Corona nicht nach schönen Erlebnissen, bei all den Einschränkungen, die uns wohl noch eine Weile erhalten bleiben.
Am 27.02.2021 wurde der hiesigen Dienststelle durch die Wasserschutzpolizei Ludwigshafen gemeldet, dass gegen 16:00 Uhr ein Quad aus dem Rhein, Höhe der Kurt-Schumacher-Brücke in Ludwigshafen, geborgen werden konnte. Dieses sei am Mittag durch einen Schiffsführer entdeckt worden. Der Halter des Quads konnte durch Beamte hiesiger Dienstelle über den Fund in Kenntnis gesetzt werden. Dieser gab an, dass er das Quad am Vorabend, gegen 23:30 Uhr, vor seinem Haus in der Friedrich-Ebert.-Straße in Frankenthal abgestellt hatte. Von dort wurde es vermutlich in der Nacht entwendet.
Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.
Heißes Thema gestern in der Innendeputation: Ein geplantes Bordell in der Bürgermeister Smidt-Straße. Klares Votum aller Anwesenden: Nein zum Rocker-Puff in der City!
Grund ist vor allem der offensichtliche Zusammenhang mit dem berüchtigten Rocker-Club „Hells Angels“, der seit 2013 in Bremen verboten ist.
Laut Polizei-Vize Dirk Fasse (58) gibt es deutliche Hinweise, dass die antragstellende Firma „Joy Company“ von einem ehemaligen Bremer „Hells-Angels"-Boss geführt wird. Zwar seien dessen Ehefrau und Schwester als Geschäftsführer eingetragen, dabei handele es sich aber um ein sogenanntes „Strohmann-Verhältnis“.
Nach BILD-Informationen steckt Andree Pröhl, mittlerweile Chef der „Hells Angels" in Delmenhorst, hinter dem Bordell-Plan. Die Rocker-Größe soll auch beim 2019 eröffneten „Eros 69“ an der Duckwitzstraße die Strippen ziehen.
Polizei und Politik befürchten, dass mit einem weiteren „Hells Angels“-Puff der Einfluss des kriminellen Clubs in Bremen wieder wächst.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD): „Wir müssen diese Entwicklung stoppen. Dürfen ein weiteres Bordell nicht zulassen. Rocker in Bremen – das gehört der Vergangenheit an!“
CDU-Innenexperte Marco Lübke: „Hier müssen jetzt alle Ressorts zusammen arbeiten und die Genehmigung verhindern.“
Die Auspuffanlage ist abgenommen, der neue Scheinwerfer weiß genug, die Ochsenaugen sicher legal, weil vor 1987 zugelassen. In der Verkehrskontrolle ist man dennoch skeptisch, plötzlich ist von Sicherstellung die Rede. Was ist jetzt in einer Verkehrskontrolle das richtige Verhalten?
Ist man der Ansicht, dass die Maßnahme unrechtmäßig ist, darf man natürlich die freiwillige Herausgabe seines Bikes verweigern. Hier gilt der Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss. Entsprechend braucht der Betroffene zu seiner Überführung nichts beizutragen und ist auch nicht herausgabepflichtig. Zumal die freiwillige Herausgabe zum Verlust des Beschwerderechts führt. Ändern wird das an der Situation vor Ort jedoch regelmäßig nichts.
Zunächst muss man wissen, dass die Sicherstellung als Zwangsmittel das allgemeine Freiheitsrecht beschränkt und daher nur ergriffen werden darf, wenn kein milderes Mittel vorhanden ist.
Als milder kommt insbesondere das Mängelberichtsverfahren (§ 5 Abs. 3 FZV) in Betracht. Es gibt innerhalb kurzer Frist Gelegenheit zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustands und zum Nachweis bei der angegebenen Behörde. Erfolgt der Nachweis nicht, kann ein Bußgeldverfahren und auch ein Verfahren zur Fahrzeugstilllegung eingeleitet werden.
Die Entscheidung, ob diese Maßnahme ebenso geeignet ist die Verkehrssicherheit wieder herzustellen, liegt jedoch zunächst im Ermessen des Beamten. Hier kommen die Fälle in Betracht, in denen offensichtlich ein unsachgemäßer Anbau vorliegt oder das Anbauteil nicht zulässig erscheint, weil zum Beispiel das E-Prüfzeichen fehlt und auch kein Teilegutachten mit Einbauabnahme mitgeführt wird.
Oder auch, wenn keine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgte beziehungsweise keine Einzelbetriebserlaubnis vorgelegt werden kann, aber keine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht.
Besondere Aufmerksamkeit erlangen dagegen (Custom-)Bikes mit gravierenden Umbauten, bei denen der einfache Rückbau zum Originalzustand des Serienfahrzeugs aus Sicht des Beamten nicht möglich scheint oder mehrere Teile auf einmal bemängelt werden.
Bestehen also konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist und eine Gefährdung für die eigene Sicherheit und die anderer vorliegt, wird der Beamte die Sicherstellung betreiben. Wird das Bike dann nicht freiwillig herausgegeben, wird es gegebenenfalls durch Beschlagnahme, also gegen euren Willen und möglicherweise zur Erstellung eines technischen Gutachtens, in Verwahrung genommen. Was ist jetzt in einer Verkehrskontrolle das richtige Verhalten?
Hierzu wird zwar grundsätzlich die Anordnung eines Richters (sog. Richtervorbehalt) benötigt, bei Gefahr in Verzug darf jedoch auch der Beamte vor Ort diese anordnen. Fazit: Wenn ihr sichtbare Umbauten macht, dann habt bitte die entsprechenden Papiere dabei, damit das Thema Sicherstellung gar nicht erst aufkommt. Denn die Folgen können verheerend sein.
So ordnete die Polizei nach Sicherstellung die Vernichtung eines Zweirades an, da der Rückbau nicht möglich oder zu erwarten war. Das Gericht bestätigte die polizeiliche Maßnahme, da wegen der Manipulationen die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen sei (nachzulesen unter Az.: 1 K 825/07.MZ). Zum Schutz des Eigentums beziehungsweise der Erhaltung solcher Custombikes ist in diesen Fällen dringend eine rechtliche Begleitung anzuraten!
Deutschland ist für sein hohes Regulierungsbedürfnis bekannt. Die Umsetzung europäischer Richtlinien, die zur Vereinheitlichung des Rechts führen sollen, macht es nicht einfacher zu verstehen, was man alles beachten muss.
Viele Fragen werden sich daher nicht aus dem Stehgreif klären lassen. Eine immer wieder mit Bezug zum europäischen Recht auftauchende Frage ist die Zulassungsfähigkeit von umgebauten, bereits in der EU zugelassenen Motorrädern.
Nehmen wir folgenden Fall an: Ein deutscher Biker hat in Frankreich sein Traumbike gefunden. Es ist umgebaut, vieles nicht mehr original, aber genau das ist es, was es ja ausmacht. Da das Fahrzeug mit den Umbauten bereits in Frankreich zugelassen war, sollte die Anmeldung in Deutschland kein Problem sein – denkt man zumindest. Die Zulassungsstelle sieht das aber leider anders. Der Biker soll zunächst den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug den deutschen Vorschriften entspricht. Baulich und technisch muss das Bike geltenden Vorschriften entsprechen
Grundsätzlich ist es so: Um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug zulassen zu können, ist das Vorliegen einer Betriebserlaubnis, also die amtliche Anerkennung, dass ein Fahrzeug baulich und technisch den geltenden Vorschriften entspricht, nachzuweisen. Gemeint sind insbesondere die Vorschriften der StVZO.
Für Fahrzeuge aus dem EU-Ausland kommen zudem EG- Richtlinien, Vorschriften aus der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einrichtungen für diese Fahrzeuge (EG- Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV) und der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) zur Anwendung. Die EU-Richtlinie bringt große Erleichterung
Einer EU-Richtlinie, die der deutsche Gesetzgeber bereits im Jahr 2012 in §7 FZV umgesetzt hat, verdanken wir die große Erleichterung, dass ausländische Prüfbescheinigungen, die den Anforderungen dieser Richtlinie genügen, grundsätzlich anzuerkennen sind.
Wenn für ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland eine EG- Typengenehmigung vorliegt, der Antragsteller nachweisen kann, wann das Fahrzeug, in diesem Beispiel in Frankreich, das erste Mal in Betrieb genommen wurde, und dass von den 24 Monaten Hauptuntersuchung noch Zeit bis zur nächsten HU ist, ist das Fahrzeug zuzulassen. (zum Nachlesen: § 7 FZV i.V.m. Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.Mai 2009 in der jeweils geltenden Fassung.) Bei Custombikes ist eine Hauptuntersuchung Pflicht
Bei Umbau- oder Custombikes muss dagegen in jedem Fall vor der Zulassung in Deutschland aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt werden. Hierbei helfen jedoch §§ 21a und 21b StVZO. Danach sind u.a. Genehmigungen und Prüfzeichen für Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeugteile aus der EU anzuerkennen.
Man stellt also einen entsprechenden Antrag bei der Zulassungsbehörde seines Wohnortes und legt dort das Gutachten eines amtlich nach §§ 1 KFSachvG anerkannten Sachverständigen vor. Dieses muss übrigens nicht am Wohnort erstellt sein. Die Umsetzung einer anderen EU- Richtlinie in § 20 Abs.6 FZV ermöglicht dagegen die vorübergehende Teilnahme im Ausland zugelassener Fahrzeuge in Deutschland am Straßenverkehr. Bis zu einem Jahr freie Fahrt mit ausländischer Zulassung
Ein z.B. in Frankreich zugelassenes Fahrzeug darf danach ein Jahr lang in Deutschland weitergefahren werden, bevor es einer nationalen Zulassung bedarf. Denn nach § 20 FZV kommt es nicht darauf an, wo der Inhaber seinen Wohnsitz hat. Lediglich, dass im Inland ein regelmäßiger Standort nicht länger als ein Jahr begründet ist, ist entscheidend. Vorausgesetzt ist natürlich immer ein bestehender Versicherungsschutz nach § 1 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische KFZ und KFZ-Anhänger (PflversAusl), sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Gefährts.
Im Ergebnis kommt man im Falle des Kaufes und der Zulassung eines Umbau-/Custombikes aus dem EU-Ausland nicht um eine gutachterliche Überprüfung umhin, wenn das Fahrzeug nicht im Ausland zugelassen und versichert ist und länger als ein Jahr in Deutschland gefahren werden soll. Beim Erwerb eines solchen Bikes ist daher stets auf eine möglichst vollständige Angabe aller An- und Umbauteile und das Vorhandensein der dazugehörigen Papiere / Nummern zu achten.«
Diesmal widmen wir uns nur kurz dem Thema Fahrtrichtungsanzeiger, wie Blinker offiziell bezeichnet werden. Die Regelungen für Motorradblinker sind konkret im Gesetz wiedergegeben und unterscheiden sich hauptsächlich in den einzuhaltenden Abständen beim Anbau.
Während § 54 Abs.4 Nr.2 StVZO an Krafträdern verlangt, dass der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen muss, legt die europarechtliche Regelung in UN-ECE R 53 für die vorderen einen vertikalen Mindestabstand von 240 mm und für die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger ein Mindestabstand von 180 mm fest. Paarweise angebrachte Motorradblinker vorn wie hinten
Und da Deutschland ja bekanntlich verpflichtet ist, eine einmal auf europäischer Ebene erteilte Betriebserlaubnis anzuerkennen, wird dieser Unterschied auch bestehen bleiben, solange Deutschland seine nationalen Regelungen nicht anpasst. Gegenüberstellend verlangen beide Vorschriften im Wesentlichen das Gleiche. Nationale und europarechtliche Regelung fordern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite des Motorrades. Eine E-Prüfnummer ist bei Motorradblinkern Pflicht
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen in festgelegter Frequenz gelb blinken. Hinten müssen sie an einem festen Teil montiert sein und vorne dürfen sie an einem beweglichen Teil mitschwingen. Eine E-Prüfnummer ist Pflicht, wobei jedem Land seine eigene Nummer zugeordnet ist, z. B. E1 für Deutschland. Die zwei vorderen Fahrtrichtungsanzeiger benötigen Kategorie 1 gemäß UN-ECE Regelung 6 oder Kategorie 11 gemäß der UN-ECE Regelung 50. Die hinteren müssen mit Kategorie 2 gemäß UN-ECE R6 oder Kategorie 12 gemäß UN-ECE R 50 beschriftet sein. Verschiedene Mindestwinkel der räumlichen Lichtverteilung
Und was bedeuten diese Kategorien? Für die vorderen bzw. hinteren Blinker ist jeweils ein anderer Mindestwinkel der räumlichen Lichtverteilung festgelegt. Und je nachdem, ob darauf z. B. die Nr. 11 oder die Nr. 12 angebracht ist, muss der Blinker dann vorn bzw. hinten am Motorrad angebracht werden, um diese Lichtverteilung beim Blinken und damit die Sichtbarkeit zu gewährleisten. 15 Euro Strafe – klingt nicht dramatisch
In diesem Zusammenhang sei gewarnt, dass eine Zuwiderhandlung gegen die jeweiligen Vorschriften, die Blinker betreffend, mit einem Verwarngeld von 15 Euro geahndet wird. Das klingt nicht dramatisch, aber auch hier gilt wieder: Wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, erlischt die Betriebserlaubnis. Und im Falle einer Kontrolle entscheidet darüber zunächst der kontrollierende Beamte. Andere müssen die Motorradblinker jederzeit sehen können
Wichtig ist – und das kann Leben retten – Fahrtrichtungsanzeiger müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann, § 54 Abs. 1 S. 3 StVZO.
Mit einem alkoholisierten Bäumchen-Wechsel-Dich-Spiel am Steuer hat sich eine Familie in Gelsenkirchen mächtig Ärger eingehandelt. Wie die Polizei mitteilte, saßen Vater, Mutter und Sohn am späten Abend nacheinander angetrunken am Lenkrad desselben Wagens - und zwar an der Schalker Arena nach dem DFB-Pokalspiel des FC Schalke 04 gegen Fortuna Düsseldorf.
Auf dem Weg zu einer Parkplatzausfahrt an der Arena steuerte demnach zunächst der 49-jährige Vater aus Castrop-Rauxel den Wagen und überließ dann seinem 19-jährigen Sohn den Fahrerplatz, bevor dieser das Steuer der 48-jährigen Mutter übergab. Als Polizisten den Wagen der Fußball-Fan-Familie stoppten, bemerkten sie starken Alkoholgeruch.
Atemtests ergaben beim Vater 1,42 Promille, bei der Mutter 0,74 Promille und beim Sohn, der als Fahranfänger den Führerschein noch zur Probe hat, immerhin noch 0,42 Promille.
Statt aufs Klo zu gehen, hat ein Mann im bayerischen Amberg immer wieder in Flaschen gepinkelt und diese aus dem Fenster seiner Dachgeschosswohnung entleert. Das Problem: Über die Dachrinne floss der Urin in die Regentonne einer Nachbarin. Die 35-Jährige habe sich gewundert, wie Urin in ihre derzeit ziemlich leere Regentonne komme, berichtete die Polizei.
Das Rätsel sei tags zuvor "durch eine Beobachtung" geklärt worden. Der 20 Jahre alte Nachbar, dessen Wohnung wohl nur eine Etagentoilette habe, erhielt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige - und wurde laut Mitteilung aufgefordert, "dieses Verhalten zu unterlassen".
Von einer der ungewöhnlichsten und wohl auch kuriosesten Verkehrskontrollen ihres Lebens berichteten Beamte der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis (Nordrhein-Westfalen). In Lüdenscheid war ihnen der Fahrer eines Kleintransporters aufgefallen. Die Polizisten vermuteten bei dem Mann Drogenkonsum und baten ihn zu einem Vortest. Der Verdächtige willigte ein und verschwand mit einem Becher im Gebüsch.
Dort blieb er der Polizei zufolge "ungewöhnlich lange" und lieferte bei seiner Rückkehr "etwas beschämt" den Becher ab. Statt Urin fanden die Beamten darin allerdings Sperma. Sie erklärten die Probe für ungültig und verlangten als Alternative einen Speicheltest. Der fiel negativ aus, sodass der Mann ohne Konsequenzen weiterfahren durfte. Weitere Angaben machten die Polizisten nicht.
Die Polizei hat in Rheinland-Pfalz einen Lastwagenfahrer gestoppt, der über eine weite Strecke Schlangenlinien gefahren ist. Bei der Kontrolle fanden die Beamten am Mittwochabend auch schnell die Ursache: Der Fahrer hatte auf einer Bundesstraße bei Birkweiler auf seinem Tablet einen Erotikfilm geguckt. Davon war er laut Polizeibericht vom Donnerstag "ganz entzückt wie gleichermaßen auch fahrtechnisch abgelenkt, wie er selbst reumütig zugab".
Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium möchte trotz Klagen mancher Anwohner und Naturschützer über Lärm Verbote für Motorradfahrer auf viel genutzten Strecken möglichst vermeiden. „Mit Schildern wollen wir Motorradfahrer um mehr Rücksicht bitten, damit Verbote gar nicht erst nötig werden“, sagte Verkehrsstaatssekretär Andy Becht (FDP) nach einer Mitteilung vom Donnerstag. „Wir wollen die Freiheitsrechte der Biker mit den ebenso berechtigten Interessen der Anwohner- und des Naturschutzes austarieren.“ Eine „undifferenzierte Verbotskulisse“ helfe nicht, vermeidbarer Motorradlärm müsse punktuell eingedämmt werden. Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass der Motorradtourismus in manchen Gegenden ein Wirtschaftsfaktor sei. „Dringender Handlungsbedarf“
Becht hatte sich zuletzt mit Vertretern von Verbänden, Polizei und Innenministerium zusammengesetzt. Dieser „Runde Tisch Motorradlärm“ entstand, nachdem sich der Bundesrat im vergangenen Mai des Themas angenommen hatte. Die Länderkammer hatte eine Entschließung gefasst, in der es hieß, es gebe „dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen.
Das hatte Motorradfahrer aufgebracht, unter anderem gab es Demonstrationen gegen Fahrverbote. Am „Runden Tisch“ in Rheinland-Pfalz habe nun Einigkeit geherrscht, dass das Verhalten einiger „schwarzer Schafe“ unter Motorradfahrern nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen führen solle, hieß es in der Mitteilung aus dem Mainzer Verkehrsministerium. Becht sagte, er fahre zwar Traktor, habe aber auch großes Verständnis für Biker, die mit der gleichen Technik-Begeisterung ihrem Hobby nachgingen.
Ein Verkehrsteilnehmer informierte die Polizei über einen Kastenwagen, dessen Fahrer am IKEA in Mannheim bei "Rot" über eine Ampel und auf der Autobahn in Schlangenlinien weiter fuhr. Eine Streife der Autobahnpolizei Ruchheim konnte das Fahrzeug kurz vor Grünstadt sichten. Beamte der PI Grünstadt verfolgten das Fahrzeug, nachdem es mit quietschenden Reifen durch den Polizeikreisel Richtung Innenstadt fuhr. Der Autofahrer wollte die Polizeifahrzeuge abschütteln, ließ seinen Kastenwagen dann vor einem Poller zur Fußgängerzone stehen und flüchtete zu Fuß. Er wurde von Beamten der Autobahnpolizei überwältigt und gefesselt. Auf der Dienststelle beleidigte er mehrere Beamte der PI Grünstadt u.a. als "Vollidioten". Der Fahrer war offensichtlich alkoholisiert, verweigerte aber einen Alko-Test. Im Krankenhaus musste dann eine Blutprobe genommen werden. Hiergegen sperrte sich der 54-Jährige Grünstadter. Seinen Führerschein ist er erstmal los.
Bis 10. März soll der Verkehr auf der A 650 in Richtung Ludwigshafen wieder ungehindert fließen können. Der Schaden an einer Übergangskonstruktion an einer Brücke über die Rhein-Haardtbahn soll bis dahin behoben sein. Das hat die Autobahn GmbH am Donnerstag mitgeteilt. Der Schaden war Mitte Januar aufgetreten und provisorisch repariert worden. Seither gilt in einem kleinen Abschnitt zwischen Ruchheim und der Abfahrt zur B 9 Tempo 40. Die Einschränkung soll helfen, dass die Übergangskonstruktion durchhält und eine Vollsperrung vermieden werden kann. Laut Autobahn GmbH hat das auch funktioniert. Nun könne die grundsätzliche Reparatur der schadhaften Übergangskonstruktion in Angriff genommen werden. Dafür müssen zwischen dem 1. und dem 4. März einzelne Fahrstreifen gesperrt werden. Außerdem sind in den beiden Nächten vom 8. auf den 9. sowie vom 9. auf den 10. März Vollsperrungen geplant. Bei der jetzt anstehenden Reparatur wird auch die Übergangskonstruktion auf der Gegenfahrbahn überholt, teilt die Autobahn GmbH mit. Ihren Angaben zufolge werden am 1. und 2. März zunächst die Arbeiten in Richtung Ludwigshafen vorgenommen. Dafür wird jeweils einer der beiden Fahrstreifen gesperrt. Um die Beeinträchtigungen für den morgendlichen Berufsverkehr möglichst gering zu halten, beginnen die Arbeiten erst um 9 Uhr. Am 3. und am 4. März wird ein Fahrstreifen in Richtung Bad Dürkheim gesperrt werden. Hier soll bereits in den frühen Morgenstunden mit den Arbeiten begonnen werden, um bis zum Berufsverkehr am Nachmittag fertig zu sein. In der Nacht vom 8. auf den 9. März muss das betreffende Teilstück in Richtung Ludwigshafen zwischen 20 und 5 Uhr komplett gesperrt werden. In der darauffolgenden Nacht erfolgt zwischen 20 und 6 Uhr eine Vollsperrung in Richtung Bad Dürkheim. Die Umleitung erfolgt dann jeweils über A 61, A 65 und B 9.
In Neustadt und Schifferstadt sind am Mittwochabend Frauen umgebracht worden. Im einen Fall stellten Polizisten den mutmaßlichen Täter noch vor Ort, im anderen rückten Spezialkräfte zur Fahndung an. Stunden später bekamen die Beamten einen heißen Tipp.
Dröhnend kreist in der Nacht auf Donnerstag ein Hubschrauber über Schifferstadt. Denn die Polizei sucht in der 20.000-Einwohner-Stadt im Rhein-Pfalz-Kreis einen Mann, der seine Tante umgebracht und seine Mutter schwer verletzt haben soll. Den offiziellen Angaben der Ermittler zufolge ist diese 60-Jährige nach dem Angriff in ihrer Wohnung mit mehreren Stichverletzungen zu den Nachbarn geflohen, sie wird sofort zu einer Notoperation gebracht und ist danach außer Lebensgefahr.
Ihre Zwillingsschwester hingegen ist tot in dem Haus zurückgeblieben, in dem die Verletzte und ihr Sohn bislang wohnen. Diesen 31-Jährigen jagt die Polizei in den folgenden Stunden als den mutmaßlichen Täter, und dafür bietet sie nicht nur den Hubschrauber auf. Auch die für besonders gefährliche Kriminelle zuständigen Spezialkräfte rücken an. Denn was die Ermittler am Tatort gesehen haben, lässt sie vermuten: Hier geht es nicht um einen tragischen Unfall oder um ein Handgemenge, in dem jemand seine Opfer nur aus Versehen lebensgefährlich verletzt hat. Nur 30 Minuten später
Stattdessen unterstellen sie, dass sie es mit einem Totschlags- oder Mordfall zu tun haben. Und es bleibt nicht das einzige derartige Verbrechen, das die Polizei an diesem Abend beschäftigt: Etwa 30 Minuten nach dem Alarm in Schifferstadt rufen Menschen in Neustadt die Einsatzkräfte, weil sich ein Ehepaar in seiner Wohnung streitet. Daraufhin finden die Beamten dort eine schwer verletzte 72-Jährige, die noch vor Ort stirbt. Nach RHEINPFALZ-Informationen gehen sie davon aus, dass ihr 81-jähriger Mann sie im Streit um eine geplante Trennung erschlagen hat.
Es ist das zweite derartige Verbrechen, das sich innerhalb weniger Tage in Neustadt ereignet hat: Erst am Sonntagabend war die Leiche einer 50-Jährigen im Keller eines Mehrfamilienhauses im zur Stadt gehörenden Weindorf Mußbach entdeckt worden. Als mutmaßlicher Täter sitzt ein 49-Jähriger in Haft, der die Tote gekannt haben soll. Womit es für eine Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Neustadter Fall ebenso wenig Anhaltspunkte gibt wie für einen Zusammenhang zwischen dem zweiten Neustadter und dem Schifferstadter Fall.
Von Anwohner erspäht
In dem blieb die Suche nach dem mutmaßlichen Täter trotz des massiven Polizeiaufgebots zunächst erfolglos. Am Donnerstagvormittag ist der 31-Jährige dann aber doch noch festgenommen worden. Wo und unter welchen Umständen ihn die Einsatzkräfte aufgespürt haben, behalten die Behörden für sich. RHEINPFALZ-Informationen zufolge scheint er aber an den Tatort zurückgekehrt zu sein. Jedenfalls hat ihn ein Anwohner erspäht, der die Beamten alarmierte. Und die haben den 31-Jährigen dann geschnappt, obwohl er über eine Hecke entkommen wollte.
Zum Haftrichter gebracht haben ihn die Strafverfolger dann aber noch nicht: Sein Zustand ließ sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft daran zweifeln, dass er sich einer offiziellen Vernehmung stellen kann. Also wird wohl erst am Freitag entschieden, ob er in Untersuchungshaft muss. Im Fall des Neustadters ist diese Frage hingegen bereits geklärt: Er bleibt wegen Totschlagsverdacht vorerst im Gefängnis.
81-Jähriger wegen Totschlags in Untersuchungshaft
Ein Streit zwischen zwei Neustadter Eheleuten am Mittwochabend hat ein tödliches Ende genommen. Ein 81-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, seine Frau getötet zu haben. Was noch von dem Fall bekannt ist.
Ein 81-jähriger Neustadter sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, seine 72-jährige Ehefrau am Mittwochabend getötet zu haben. So teilen es die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das Polizeipräsidium Rheinpfalz in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.
Der Vorfall hat sich nach RHEINPFALZ-Informationen in der Neusatzstraße ereignet. Wie die Polizei berichtet, hatten Nachbarn gegen 22.20 Uhr einen Streit zwischen den beiden Eheleuten mitbekommen und daraufhin die Beamten verständigt. Als sie in der Wohnung eintrafen, fanden sie die Frau schwerverletzt vor. Nach Angaben der Polizei verstarb sie noch vor Ort. Die bei der Verstorbenen festgestellten Verletzungen ließen auf ein Tötungsdelikt schließen, so die Polizei. Zweites Tötungsdelikt in einer Woche
Der Mann wurde tagsdrauf dem Haftrichter vorgeführt. Er erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags. Der Tatverdächtige kam anschließend in eine Justizvollzugsanstalt. Nach RHEINPFALZ-Informationen soll eine bevorstehende Trennung der Auslöser des Streits gewesen sein, der zu einem tödlichen Ende führte.
Es ist das zweite Tötungsdelikt, dass sich innerhalb weniger Tage in Neustadt ereignet hat. Am Sonntagabend war die Leiche einer 50-Jährigen im Keller eines Mehrfamilienhauses in Mußbach entdeckt worden. Ein 49-Jähriger, der die Frau laut Staatsanwaltschaft gekannt haben soll, gilt als Tatverdächtiger. Die Obduktion hatte ergeben, dass sie an ihrer Kopfverletzung gestorben war.
Die Polizeiinspektion Grünstadt sucht Zeugen eines Einbruchs: In der Nacht auf Mittwoch sind Unbekannte in die Kfz-Werkstatt auf dem Gelände der Shell-Tankstelle in der Kirchheimer Straße eingebrochen. Offensichtlich haben die Täter ein Loch in ein rückwärtiges Garagentor geflext und sich dadurch Zugang zur Werkstatt verschafft. Entwendet wurden laut Polizei unter anderem ein Wagen mit Werkzeug und ein Diagnosegerät. Die Schadenssumme liegt im fünfstelligen Euro-Bereich. Videomaterial muss noch ausgewertet werden. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung: Hat jemand in der Nacht zum auf Mittwoch verdächtige Wahrnehmungen im Bereich Kirchheimer Straße gemacht? Der gestohlene Werkstattwagen müsste mindestens mit einem Transporter oder Kombi weggebracht worden sein. Hinweise an die PI Grünstadt, Telefon 06359/9312-0.